Yassine Bouchama nach „Tätlichkeit in einem leichteren Fall“ für drei Spiele gesperrt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Yassine Bouchama im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. (...)
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